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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,42357
OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23 (https://dejure.org/2023,42357)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.10.2023 - 4 W 23/23 (https://dejure.org/2023,42357)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - 4 W 23/23 (https://dejure.org/2023,42357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 8 MRK, Art 10 MRK, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Presseberichterstattungen im Zusammenhang mit laufenden strafrechtlichen Gerichtsverfahren und Ermittlungsverfahren; Identifizierbarkeit des Betroffenen; Fehlen eines Verfügungsgrundes

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OLG Zweibrücken (Pressemitteilung)

    Bericht über eine nicht rechtskräftige Verurteilung eines regionalen Bauunternehmers im Zusammenhang mit einer Kommunalwahl darf weiterhin online stehen

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Mit Wahlkandidaten verwandt: Unternehmer muss Pressebericht über seine Verurteilung hinnehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bericht über eine nicht rechtskräftige Verurteilung eines regionalen Bauunternehmers im Zusammenhang mit einer Kommunalwahl darf weiterhin online stehen - Persönlichkeitsrecht des Unternehmers steht nicht außer Verhältnis zum Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2024, 62
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist danach nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH NJW 2022, 1751 Rn. 22 mit Verweis auf GRUR 2020, 664 = VersR 2020, 567 Rn. 18; NJW 2022, 940 Rn. 15; NJW-RR 2022, 419 Rn. 18 = NJW 2022, 791).

    Bei Anwendung der vom Bundesgerichtshof in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 25 ff; BGH NJW 2022, 940; BGH NJ 2019, 453; BGH NJW 2015, 778) ist anhand dieser Maßstäbe allerdings ein überwiegendes Schutzinteresse des Antragstellers zu verneinen.

    Die Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen wird ganz wesentlich vom Wahrheitsgehalt der Behauptungen bestimmt (stRspr.; BGH NJW 2022, 1751 Rn. 25, mwN).

    An die Wahrheitspflicht dürfen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 27).

    Diese sind vorliegend ausreichend, um der Gefahr zu begegnen, dass auch bei einer späteren Feststellung, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, immer etwas "hängen bleibt" (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 29).

    Grundsätzlich muss zwar einem Betroffenen auch die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt werden (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 29).

    Mit zutreffender Begründung hat das Landgericht auch ausgeführt, dass die durch die Berichterstattung hervorgerufene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des Informationsinteresses steht (vgl. BGH NJW 2022, 1751 Rn. 29).

  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist danach nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH NJW 2022, 1751 Rn. 22 mit Verweis auf GRUR 2020, 664 = VersR 2020, 567 Rn. 18; NJW 2022, 940 Rn. 15; NJW-RR 2022, 419 Rn. 18 = NJW 2022, 791).

    Bei Anwendung der vom Bundesgerichtshof in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 25 ff; BGH NJW 2022, 940; BGH NJ 2019, 453; BGH NJW 2015, 778) ist anhand dieser Maßstäbe allerdings ein überwiegendes Schutzinteresse des Antragstellers zu verneinen.

    Dürfte die Presse, falls der Ruf einer Person gefährdet ist, nur solche Informationen verbreiten, deren Wahrheit im Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits mit Sicherheit feststeht, so könnte sie ihre durch Art. 5 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Aufgaben bei der öffentlichen Meinungsbildung nicht durchweg erfüllen (BGH NJW 2022, 940 Rn. 28).

  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Dabei darf man die Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs nicht mit dem Verfügungsgrund, also der Dringlichkeit wegen drohender Nachteile, gleichsetzen (OLG Dresden, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, Rn. 19, juris).

    Hinsichtlich der Länge dieser Frist geht die Rechtsprechung teilweise von einem Monat aus (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, Rn. 23, juris; KG, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Dabei darf man die Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs nicht mit dem Verfügungsgrund, also der Dringlichkeit wegen drohender Nachteile, gleichsetzen (OLG Dresden, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, Rn. 19, juris).

    Hinsichtlich des Antrags zu 2) gilt ergänzend , dass jedenfalls nicht bereits aus der - etwaigen - Bejahung der für den Verfügungsanspruch erforderlichen Wiederholungsgefahr zugleich auf den Verfügungsgrund geschlossen werden kann (OLG Dresden Urt. v. 7.4.2005 - 9 U 263/05 Rn. 14; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 935 Rn. 10; BeckOK ZPO/Mayer, 40. Ed. 1.3.2021, ZPO § 935 Rn. 14).

  • OLG Rostock, 26.04.2021 - 2 W 12/21

    Unterlassungsverfügung: Verfügungsgrund wegen Veröffentlichung in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Daher ergibt sich ein Verfügungsgrund insbesondere nicht - schon - daraus, dass der (etwaige) Unterlassungsschuldner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigert hat (OLG Dresden, a.a.O.; OLG Rostock MMR 2022, 149 Rn. 6, beck-online).

    Es liegt auch sonst keinerlei konkreter Anhaltspunkt für eine - zeitnahe und damit ein Hauptsacheverfahren ausschließende - Wiederholung vor, so dass auch insoweit ein Verfügungsgrund fehlt (vgl. OLG Rostock, MMR 2022, 149 Rn. 6, beck-online).

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Bei Anwendung der vom Bundesgerichtshof in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 25 ff; BGH NJW 2022, 940; BGH NJ 2019, 453; BGH NJW 2015, 778) ist anhand dieser Maßstäbe allerdings ein überwiegendes Schutzinteresse des Antragstellers zu verneinen.
  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    In Bezug auf strafrechtliche Verfahren ist, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hinsichtlich der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden und in Art. 6 II EMRK anerkannten Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit ein nicht rechtskräftiges Strafurteil mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Berufungsverfahrens oder eines Freispruchs im Rahmen des Berufungsverfahrens von dem Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16.02.2016 - VI ZR 367/15, MDR 2016, 520, Rn. 23 m.w.N; BGH, Urteil vom 18.12.2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881, Rn. 15).
  • BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17

    Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    In Bezug auf strafrechtliche Verfahren ist, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hinsichtlich der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden und in Art. 6 II EMRK anerkannten Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit ein nicht rechtskräftiges Strafurteil mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Berufungsverfahrens oder eines Freispruchs im Rahmen des Berufungsverfahrens von dem Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16.02.2016 - VI ZR 367/15, MDR 2016, 520, Rn. 23 m.w.N; BGH, Urteil vom 18.12.2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881, Rn. 15).
  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18

    Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist danach nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH NJW 2022, 1751 Rn. 22 mit Verweis auf GRUR 2020, 664 = VersR 2020, 567 Rn. 18; NJW 2022, 940 Rn. 15; NJW-RR 2022, 419 Rn. 18 = NJW 2022, 791).
  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Bei Anwendung der vom Bundesgerichtshof in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 25 ff; BGH NJW 2022, 940; BGH NJ 2019, 453; BGH NJW 2015, 778) ist anhand dieser Maßstäbe allerdings ein überwiegendes Schutzinteresse des Antragstellers zu verneinen.
  • BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen

  • BGH, 14.12.2021 - VI ZR 403/19

    Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen das Sexualleben

  • LG Hamburg, 30.04.2018 - 324 O 51/18

    Unterlassung der Verbreitung eines ehrverletzenden Postings in einem sozialen

  • KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15

    Einstweilige Verfügung: Entfallen der Notwendigkeit/Dringlichkeit infolge

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19

    Presserechtlicher Unterlassungsanspruch: Identifizierbarkeit einer Erzieherin

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,39788
OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23 (https://dejure.org/2023,39788)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.11.2023 - 4 W 23/23 (https://dejure.org/2023,39788)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. November 2023 - 4 W 23/23 (https://dejure.org/2023,39788)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Ablehnungsgesuch aus taktischen Gründen!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23
    c) Rechtsmissbräuchlich ist ein Befangenheitsgesuch ferner, wenn es in Verschleppungsabsicht oder sonst zu verfahrensfremden Zwecken angebracht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06NJW 2007, 3771 - 3774; BGH, Beschluss vom 08.04.2020 - VIII ZR 130/19NJW-RR 2020, 779 - 788; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 44 ZPO, Rdn. 13 m. w. N.; Ghassemi-Tabar/Nober, NJW 2013, 3686 (3687) m.w. N.).
  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23
    c) Rechtsmissbräuchlich ist ein Befangenheitsgesuch ferner, wenn es in Verschleppungsabsicht oder sonst zu verfahrensfremden Zwecken angebracht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06NJW 2007, 3771 - 3774; BGH, Beschluss vom 08.04.2020 - VIII ZR 130/19NJW-RR 2020, 779 - 788; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 44 ZPO, Rdn. 13 m. w. N.; Ghassemi-Tabar/Nober, NJW 2013, 3686 (3687) m.w. N.).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23
    Nach einhelliger Auffassung bestimmt sich der Streitwert in Verfahren der Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit sowohl im erstinstanzlichen Verfahren als auch im Beschwerdeverfahren nach dem vollen Wert der Hauptsache (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - IX ZB 60/06NJW-RR 2007, 776 - 777 m. w. N.; Schneider in: Schneider/Kurpat, Streitwertkommentar, 15. Auflage, Rdn. 2.43 und 2.44 m. w. N.).
  • BGH, 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23
    Völlig ungeeignet ist die Begründung eines Ablehnungsgesuchs, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst und damit jede Sachprüfung entbehrlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.08.2020 - 1 BvR 793/19; BGH, Beschluss vom 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, FA 2022, 172 m. w. N.; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 44 ZPO, Rdn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17

    Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Tätigkeit seiner

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23
    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.06.2018 - I ZB 58/17NJW 2019, 516 - 517 m. w. N.).
  • BGH, 15.09.2020 - VI ZB 10/20

    Wer nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, kann keinen Ablehnungsantrag stellen!

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23
    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich, da die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 15.09.2020 - VI ZB 10/20NJW-RR 2020, 1321 - 1323).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23
    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Befangenheitsgesuch auf bloße Unterstellungen ohne jeden sachlichen Gehalt gestützt wird, die von vornherein ungeeignet sind, Besorgnis der Befangenheit zu begründen, etwa eine für den Antragsteller ungünstige Rechtsauffassung des abgelehnten Richters oder ablehnende Entscheidungen in anderen Verfahren, insbesondere Parallelverfahren, ohne dass nachvollziehbare Gründe bzw. konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt würden, warum hieraus eine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22 m. w. N.; BGH, Beschl. v. 08.07.2019 - XI ZB 13/19ZInsO 2019, 2179 - 2180 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 14.11.1991 - I ZB 15/91NJW 1992, 983 - 984; Gerken in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage, § 44 ZPO, Rdn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23
    Dies gilt insbesondere dann, wenn in mehreren Verfahren Befangenheitsgesuche mit im Wesentlichen gleicher Begründung erfolgen (vgl. BAG, Beschluss vom 07.02.2012 - 8 AZA 20/11BAGE 140, 336 - 337; BVerwG, Beschluss vom07.08.1997 - 11 B 18/97NJW 1997, 3327 - 3328; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2013 - 17 U 221/12MDR 2014, 242 - 243; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 44 ZPO, Rdn. 13 und § 42 ZPO, Rdn. 29 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 07.02.2012 - 8 AZA 20/11

    Ablehnungsgesuch - Selbstentscheidung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23
    Dies gilt insbesondere dann, wenn in mehreren Verfahren Befangenheitsgesuche mit im Wesentlichen gleicher Begründung erfolgen (vgl. BAG, Beschluss vom 07.02.2012 - 8 AZA 20/11BAGE 140, 336 - 337; BVerwG, Beschluss vom07.08.1997 - 11 B 18/97NJW 1997, 3327 - 3328; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2013 - 17 U 221/12MDR 2014, 242 - 243; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 44 ZPO, Rdn. 13 und § 42 ZPO, Rdn. 29 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Recht auf den gesetzlichen Richter;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23
    Ein solches Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich und daher offensichtlich unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - 2 Ars 66/16, 2 AR 22/16; BGH, Beschluss vom 09.07.2015 - 1 StR 7/15; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 44 ZPO, Rdn. 4).
  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19

    Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

  • OLG Hamburg, 26.01.2018 - 7 W 4/18

    Richterablehnung: Begründungserfordernis bei einem Ablehnungsgesuch; Behandlung

  • BGH, 08.07.2019 - XI ZB 13/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf verschiedene Feststellungen

  • BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22

    Erfolgloser Eilantrag und unzulässiges Ablehnungsgesuch

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch die

  • BGH, 07.06.2016 - 2 ARs 66/16

    Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.07.2023 - 4 W 23/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17393
OLG Hamburg, 17.07.2023 - 4 W 23/23 (https://dejure.org/2023,17393)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.07.2023 - 4 W 23/23 (https://dejure.org/2023,17393)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juli 2023 - 4 W 23/23 (https://dejure.org/2023,17393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 536 BGB, § 556d BGB, § 556g Abs 1 BGB, § 41 Abs 5 GKG
    Streitwert bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der Mietpreisbremse

  • rechtsportal.de

    BGB § 556d ; GKG § 41 Abs. 5 ; ZPO § 9
    Gebührenstreitwert einer Klage auf Feststellung der nach § 556d BGB zulässigen Miete

  • ibr-online

    Klage auf Feststellung der zulässigen Anfangsmiete bei angespanntem Wohnungsmarkt: Gebührenstreitwert?

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Gebührenstreitwert: Klage auf Feststellung der zulässigen Anfangsmiete bei angespanntem Wohnungsmarkt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage auf Feststellung der zulässigen Anfangsmiete bei angespanntem Wohnungsmarkt: Gebührenstreitwert?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1236
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 29.09.2022 - 12 W 26/22

    Zum Streitwert einer Auskunftsklage nach § 556g Abs. 3 BGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2023 - 4 W 23/23
    Das Amtsgericht hat sich zur Begründung auf den Beschluss des Kammergerichts vom 29.09.2022 (NZM 2022, 964) bezogen.

    Mithin stellt sich für den Streitwert die Frage, ob § 41 Abs. 5 GKG analog anzuwenden ist mit der Folge, dass der Streitwert für den Feststellungsantrag auf den Jahresbetrag des streitigen Differenzbetrags begrenzt wäre (KG NZM 2022, 964; zustimmend BeckOK BGB/Schüller, 66. Ed. 01.05.2023, BGB § 556g Rn. 35b) oder ob eine analoge Anwendung ausscheidet und sich der Streitwert nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. §§ 3, 9 ZPO richtet, wonach der 42-fache monatliche Differenzbetrag maßgeblich wäre (LG Berlin WuM 2023, 164; MDR 2023, 600; zustimmend Schneider, AGS 2023, 183, 184).

  • BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 43/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderung der Miete

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2023 - 4 W 23/23
    Die Lücke muss sich also aus einem unbeabsichtigten Abweichen des Gesetzgebers von seinem - dem konkreten Gesetzgebungsvorhaben zu Grunde liegenden - Regelungsplan ergeben, wie er sich aus dem Gesetz selbst im Wege der historischen und teleologischen Auslegung ergibt und auf Grund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann (BGH NZM 2016, 890, Rn. 10).
  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 382/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2023 - 4 W 23/23
    § 41 Abs. 5 GKG ist nicht anwendbar (vgl. auch BGH BeckRS 2022, 13835).
  • LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22

    Bemessung des Gebührenstreitwerts einer auf die Feststellung der preisrechtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2023 - 4 W 23/23
    Mithin stellt sich für den Streitwert die Frage, ob § 41 Abs. 5 GKG analog anzuwenden ist mit der Folge, dass der Streitwert für den Feststellungsantrag auf den Jahresbetrag des streitigen Differenzbetrags begrenzt wäre (KG NZM 2022, 964; zustimmend BeckOK BGB/Schüller, 66. Ed. 01.05.2023, BGB § 556g Rn. 35b) oder ob eine analoge Anwendung ausscheidet und sich der Streitwert nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. §§ 3, 9 ZPO richtet, wonach der 42-fache monatliche Differenzbetrag maßgeblich wäre (LG Berlin WuM 2023, 164; MDR 2023, 600; zustimmend Schneider, AGS 2023, 183, 184).
  • KG, 06.11.2023 - 8 W 53/23

    Mietpreisbremse: Gebührenstreitwerte für die Anträge auf Auskunft und

    Der Streitwert des Feststellungsantrages ist auch nicht in analoger Anwendung von § 41 Abs. 5 GKG auf den Jahresbetrag des streitigen Differenzbetrages begrenzt (BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 382/21 - juris Rn. 54; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2023 - 4 W 23/23 - GE 2023, 797; LG Berlin, Beschluss vom 20.12.2023 - 67 T 77/22 - ZMR 2023, 461; LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2023 - 65 T 15/23 - ZMR 2023, 239; Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 53. Auflage, § 41 GKG Rn. 62 "Feststellung"; Schneider, AGS 2023, 184; ebenso zu § 41 Abs. 5 GKG a. F.: BGH, Urteil vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19 - BGHZ 225, 352 Tz. 117; Senat, Beschluss vom 28.04.2022 - 8 W 12/22; anderer Auffassung: KG, Beschluss vom 29.09.2022 - 12 W 26/22 - ZMR 2023, 30; LG Berlin, Urteil vom 26.04.2023 - 64 S 189/22 - WuM 2023, 419, Revision anhängig zu VIIII ZR 135/23; LG Berlin, Urteil vom 30.08.2023 - 64 S 309/22 - GE 2023, 1006, Revision anhängig zu VIIII ZR 211/23; Schüller in: BeckOK BGB, 66.
  • KG, 27.11.2023 - 12 W 40/23

    Bestimmen des Werts der Feststellung der die zulässige Höhe übersteigenden Miete

    Der Senat sieht auch nach erneuter Beratung und unter Berücksichtigung der angefochtenen Entscheidungen sowie der Entscheidungen des OLG Hamburg (Beschluss vom 17.07.2023 - 4 W 23/23 - BeckRS 2023, 17713) und des 8. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 6. November 2023 - 8 W 53/23 -, juris) sowie des Landgerichts Berlin (Beschlüsse vom 15.02.2023 - 65 T 15/23 - und vom 20.12.2022 - 67 T 77/22 -, beide zitiert nach juris) keinen Anlass, davon abzuweichen.
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